Den Vorsorgevertrag können Sie mit uns, als dem Bestatter Ihrer Wahl rechtsverbindlich abschließen.
Wir verpflichten uns damit, die von Ihnen in diesem Vertrag festgelegten Wünsche zu erfüllen.
Auch für die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten bietet diese Vorsorgevereinbarung bewährte Regelungen. Vorauszahlungen werden bei der Bestattungsvorsorge- Treuhand AG bestverzinslich angelegt.
Die Treuhand AG unterliegt dem strengen, deutschen Aktiengesetz. Unabhängig von der Finanzierung der Bestattungskosten gibt es eine Reihe wichtiger Aspekte, die auf jeden Fall im Bestattungsvorsorgevertrag berücksichtigt werden.
So wird der Bestattungsort festgelegt, um einer Bestattung im Ausland oder an einem unbekannten Ort vorzubeugen. Die Wahl des Grabes wird bestimmt, um z.B. bei Existenz eines Familiengrabes die Bestattung in einem Reihengrab zu verhindern.
Und nicht zuletzt wird in diesem Vertrag die wichtige Frage der Bestattungsart geklärt. Hier wird festgelegt ob Sie eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung wünschen.
Bestattungshaus Keller
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