Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktages muss der Todesfall bei dem Standesamt gemeldet werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Todesbescheinigung
- Geburts/ Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Sterbeurkunde vom Partner bei Verwitweten
Zeitnah sollten Meldungen zur Krankenkasse und Rentenversicherung erfolgen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, genauso wie die Abmeldung bei Versicherungen und die Kündigung von Mitgliedschaften.