Bevor der Bestatter die Überführung durchführen kann, muss ein Arzt die Todesbescheinigung erstellen. Hierfür informieren Sie Ihren Hausarzt. Beim Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim wird ein Arzt vor Ort die Untersuchung vornehmen.
Ab Eintritt des Todes bleiben 36 Stunden, bis der Verstorbene in eine Leichenhalle oder ins Krematorium überführt werden muss. Sie können diese Zeit zu Hause zur Verabschiedung nutzen, oder auch eine Hausaufbahrung veranlassen, wenn der Tod im Krankenhaus eingetreten ist.
Nachdem Sie sich für die Bestattungsart und den Ort entschieden haben, muss ein Termin für die Trauerfeier festgelegt werden.
Wir helfen Ihnen die Trauerfeier nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Ob bei der Dekoration des Sarges/ der Urne, bei der Gestaltung des Trauerdruckes, oder die Organisation des „Trauermahls“ , wir unterstützen Sie nach Ihren Bedürfnissen.
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktages muss der Todesfall bei dem Standesamt gemeldet werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Zeitnah sollten Meldungen zur Krankenkasse und Rentenversicherung erfolgen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, genauso wie die Abmeldung bei Versicherungen und die Kündigung von Mitgliedschaften.
Bestattungshaus Keller
Ingo Kursawe
Mettinger Straße 18
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